Generalanwalt Sánchez-Bordona hält die anlasslose Speicherung von Internetverkehrsdaten für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof dürfte dem folgen.
Auf Bitten der Länder soll der Bundestag am Mittwoch die seit März 2020 geltende epidemische Lage verlängern. Das vereinfacht mögliche neue Verschärfungen.