Der Bundespräsident erhält eigentlich bei Amtsaustritt bis zum Lebensende einen Ehrensold. Die Deutschen wollen jedoch laut einer Umfrage nicht, dass Wulff kassiert.
Guido Westerwelle wies den deutschen Botschafter in Japan an, Acta zunächst nicht zu unterschreiben. Wie geht es nun mit dem Abkommen zum Urheberrechtsschutz weiter?
Der IGH hat über italienische Gerichtsurteile gegen Deutschland entschieden. Opfer deutscher Kriegsverbrechen dürfen nicht im Ausland klagen, so das Urteil.
Nach dem NS darf in Deutschland keine Sicherheitsbehörde mit zu viel Macht entstehen. Polizei und Geheimdienste dürfen aber zusammen arbeiten - und tun dies auch.
Innenminister Friedrich möchte alle Daten über gewaltbereite Neonazis an einer zentralen Stellen bündeln. Zudem wird ein neues NPD-Verbotsverfahren wahrscheinlich.
Auch auf Bundesebene ist staatliche Spitzelsoftware eingesetzt worden. Das Innenministerium behauptet aber, dass die Vorwürfe des CCC auf sie nicht zutreffen.
Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in mindestens vier Fällen weiter praktiziert.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein Computerprogramm analysiert, das offenbar von Ermittlungsbehörden eingesetzt wurde. Dabei haben sie erstaunliche Details entdeckt.
GERICHTSURTEIL Der Europäische Gerichtshof hält es für zulässig, dass man sich Spiele auf ausländischen Pay-TV-Sendern ansieht. Ob die Preise nun fallen, ist jedoch offen
Das einflussreiche Blog "Politically Incorrect" wird im Bericht des Verfassungsschutzes weiterhin ausgespart. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme seien nicht gegeben.
Als Musterbeispiel gehandelt, entlassen - und erneut straffällig geworden: Die Geschichte eines ehemals sicherungsverwahrten Mannes aus Dortmund ist kein Einzelfall.
Der sächsische Justizminister will Unbeteiligte besser vor Handyüberwachung schützen. Er kündigt eine Bundesratsinitiative an. Den Datenschutzbeauftragten freut's.
Das Gesetz ist im Falle der Datenspeicherung in Dresden auf der Seite der Handynutzer: Eine Funkzellenabfrage vom Dresdner Ausmaß ist unverhältnismäßig.
Die Funkzellenabfrage wird Tausende Male pro Jahr angewendet. Zulässig ist sie aber nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung – Blockade-Demos gehören nicht dazu.
RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht