Bis Juni soll eine Kommission die Anti-Terror-Gesetze aus dem Jahr 2001 bewerten. Doch bei der jetzigen Zusammensetzung sind Kompromisse unwahrscheinlich.
Solange mit elektronischen Fußfesseln keine übertriebenen Erwartungen verbunden sind, sind sie sinnvoll. Denn dass sie Verbrechen verhindern, hat nie jemand behauptet.
Der Ankauf von Steuer-CDs findet in einer juristischen Grauzone statt. Sinnvoll wäre es, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich zu erlauben.
Die geplante Rechtsextremismusdatei ist Symbolpolitik. Dabei geht es bei ihrer Einführung um heikle Fragen der Trennung von Polizei und Geheimdiensten.
Mehr als acht Jahre waren die Kläger unrechtmäßig eingesperrt. Eine Entschädigung für diese Zeit von 500 Euro pro Monat ist eigentlich noch viel zu wenig.
Die Schweiz erlässt Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder und verhandelt gleichzeitig über ein Abkommen. Auch in Deutschland ist der kauf illegaler Steuerdaten umstritten.
Das Urteil aus Karlsruhe wird weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse nur delegieren, wenn es gar nicht anders geht.
Die meisten Menschen sind heute gläserner als früher. Wer hier zusätzlich polizeiliche Vorratsdatenspeicherungen fordert, hat den Blick fürs Ganze verloren.
Bei der Überwachung geht es darum, die Partei in Verruf zu bringen und zu halten. Es ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, sich mit diesem Skandal zu beschäftigen.
Nicht nur die Behörden haben gegenüber dem braunen Terror versagt - auch Journalisten und Politiker. Per Gesetz Pannen zu verbieten, wäre ein falscher Ansatz.
Bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdienst ist sinnvoll. Bei 38 Sicherheitsbehörden besteht ständig die Gefahr von Doppelarbeit und Informationspannen.
Deutschland geht nach wie vor davon aus, dass man hier aufgewachsene Menschen in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Das ist der wirkliche Skandal.