Flüchtlinge, die vor der Abschiebung stehen, gehören nicht in normale Gefängnisse. Doch die Humanisierung der Abschiebehaft ist nur ein Nebenschauplatz.
Andrea Voßhoff als Bundesdatenschutzbeauftragte ist eine Fehlbesetzung. Sie war für die Vorratsdatenspeicherung. Das allein ist schon ein Ausschlussgrund.