Flunkern erlaubt – manchmal
Mit ihren Fragebögen zur Wohnungsbewerbung wollen viele Vermieter gern wissen, wie solvent ihre potenziellen Mieter sind. Das steht ihnen zu. Fragwürdig sind Auskunftsbegehren, die auf ein künftiges Vertragsverhältnis keinen Einfluss haben
19.2.2005