Umlage nur bei Vereinbarung
Alle Jahre wieder: die Betriebskostenabrechnung. Es gibt 17 Arten von gesetzlich zulässigen Betriebskosten. Welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden sollen, ist vertraglich festzuhalten. Achtung bei dem Posten „Sonstiges“!
12.1.2002