Erwerbsfähigkeit gemindert
Die Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss sich nach einem anderen Job umsehen. Wer schon Rente bezieht, genießt aber Vertrauensschutz. Dramatisch kann es für Jahrgänge ab 1961 werden
10.3.2001