Wem soll künftig das Betriebsvermögen in der DDR gehören? / Treuhandanstalt muß nun alles „zum Wohle der Allgemeinheit“ verwalten / Privatisierungen und anderweitiger Verkauf geht aber nur aufgrund von Gesetzen / Vorläufig noch alle Vereinbarungen unter Vorbehalt ■ Von Ulli Kulke