Mordphantasien an die Oberfläche zerren, das Verbrechen erzählen lassen, um es neu zu deuten – die Inszenierung „performing crime“ fleddert im Namen der Kunst Kriminalfälle. Der Bremer Staatsanwaltschaft war das nicht geheuer: Kurz vor dem Start verbot sie der Polizei die Mitwirkung
Rechtsfragen bei der Brechmittelvergabe: Das BVerfG hat schon 2001 angemahnt, „im Hinblick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ seien „verfassungsrechtlich relevante Fragen zu klären“. Die Bremer Theorie trennte sauber zwischen der Gewalt der Polizei und dem ärztlichen Vollzugs