Der Plattenbauinstinkt unseres Autors schlägt an, irgendwas stimmt nicht. Obwohl die erste Google-Suche keine Ergebnisse bringt, nimmt er die Fährte auf.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.