Dienstverstöße von Beamt*innen, ob nun im Dienst oder in der Freizeit, können vielfältige Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben. Schlimmstenfalls droht sogar der Entzug der Bezüge, selbst wenn man schon in Rente ist. Das zeigen zwei prominente Beispiele aus der jüngsten Zeit
Eine Henne wechselt den Besitzer. Doch dort gefällt es dem Huhn nicht, es möchte zurück auf den alten Hof. Inge machte sich auf den Weg. Eine wahre Geschichte.
Die religiöse Gemeinschaft „Zwölf Stämme“ hält Prügel für eine legitime Erziehungsmethode. Dass ihnen deshalb Kinder entzogen wurden, war rechtens, sagt das Gericht.