Rechtswidrig, unverhältnismäßig und anlasslos war die jahrzehntelange Überwachung des Bremer Menschenrechtsanwalts Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt
Die Bereitschaftspolizeien der Länder filmen mit mobilen Kamerawagen präventiv Demonstrationen, obwohl das rechtlich nicht erlaubt ist. Die Politik sieht bislang keinen Handlungsbedarf.