Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen das Landeskriminalamt abgewiesen. Die Polizei darf Auskünfte weiterhin ohne Begründung verweigern.
„Ich glaube, ich war nicht genehm“: Im Untersuchungsausschuss zur Kieler Rockeraffäre erhebt der ehemalige Leiter der Polizeiabteilung Vorwürfe gegen die damalige Spitze des Innenministeriums