Ob Werkstätten zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung beitragen, ist umstritten. Beschäftigte haben nicht das Recht, Betriebsräte zu gründen oder zu streiken – und die Löhne sind extrem niedrig. Andererseits bieten die Werkstätten Freiheiten, die der erste Arbeitsmarkt nicht hergibt