Der IT-Konzern Google verlängert die Einspruchsfrist für Street View. Betroffene haben nun bis 15. Oktober Zeit, Widerspruch gegen das Zeigen ihres Hauses einzulegen.
GOOGLE STREET VIEW Nicht nur das Bundeskabinett ist ratlos: Gehören Hausfassaden zur Privatsphäre? Macht Google mit unseren Daten gute Geschäfte? Oder ist der neue Dienst einfach eine prima Sache, von der wir alle profitieren?
Nur in Deutschland ist Google Street View derart umstritten. Die Schweden etwa freuen sich, dank des Dienstes in der Welt präsent zu sein - und wundern sich über die deutsche Debatte.
Kein anderes Land spaltet der Internet-Geodienst Google Street View so wie Deutschland. Ist die öffentliche Empörung überzogen oder gerechtfertigt? Ein Pro und Contra.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung der Länder nach schärferen Regeln bei Geodatendiensten wie Google Street View ab. Sie will etwas anderes, weiß aber nicht, was.
Das Bundeskabinett vereinbart, internetbasierte Geodienste wie Google Street View noch in diesem Jahr zu regulieren. Im September soll eine Experten-Konferenz zum Thema stattfinden.
Auf einer Google-Website soll jeder, der nicht will, dass sein Haus im Street-View-Fotodienst auftaucht, Löschanträge stellen können. Richtig gut klappt das aber noch nicht.
Der Widerspruchs-Alarm gegen Google läuft auf Hochtouren. Dabei gibt es den virtuellen Straßenrundgang schon seit über einem Jahr: Sieben deutsche Städte sind zur Zeit im Netz.
Innenminister De Maizière bremst Forderungen nach gesetzlichen Regelungen für den Internetdienst Google Street View. Ministerin Aigner kritisiert, die Widerspruchsfrist sei zu kurz.