Gefangene arbeiten für Minilöhne. Karlsruhe erklärt das für zwei Länder als verfassungswidrig. Diese müssen nun „widerspruchsfreie“ Regelungen vorlegen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt ihren Entwurf für ein „digitales Gewaltschutzgesetz“ vor. Justizminister Buschmann ist noch nicht so weit.