■ Schwuler Demonstrant flirtete bei einer Vorkontrolle mit einem Polizeibeamten/ 800 Mark Geldstrafe wegen »Beleidigung«/ Keine Fragen an Polizeibeauftragten für homosexuelle Belange
■ Verwaltungsgericht erklärt Polizeieinsatz anläßlich einer Storim-Soli-Demo für rechtswidrig und unverhältnismäßig / Die Demonstration durfte zwar aufgelöst werden, aber nicht so überfallartig...