Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
In Hamburg wurde über Lage von Exiljournalist*innen debatiert – auch darüber, wie es ist, wenn man plötzlich als Terrorismus-Förderer eingestuft wird.