Niederlagen für Göttinger Staatsanwalt
Abstruse Anklagekonstruktionen gegen TeilnehmerInnen der Demonstration am 25.November 1989 zum Tod von Cornelia Weßmann halten vor Gericht nicht stand/ Manipulierte Sicherstellungsprotokolle/ Einziger „Erfolg“ der Anklage: Geldstrafe wegen Mitführens von handelsüblichem Tränengasspray ■ Von Bernd Siegler