Von Fememord war nicht die Rede
■ Die Jugendkammer des Landgerichts Hannover verhängte Höchststrafen gegen vier Skinheads wegen Mordes an ihrem „Kameraden“ / Gericht schloß politische Motivation aus, obwohl Täter wie Opfer Mitglied der rechtsradikalen Wehrsportgruppe „Eisernes Kreuz 1“ waren / Aussagen eines V–Mannes nicht berücksichtigt
14.12.1987