Bremen hat eine moderate Abschiebepraxis. Dennoch weigert sich das Land, den Roma das entscheidende Signal zu geben: Ihr seid hier - und dürft bleiben.
ABSCHIEBUNG Die 20-jährige Hamburgerin Kate Amayo muss nicht nach Ghana zurück. Härtefallkommission der Bürgerschaft lässt Gnade walten. Neue Regelungen für illegal zu ihren Eltern gereiste Kinder gefordert
Familie Imeri wohnt in Elmshorn und soll zurück in das Kosovo - mitsamt ihrer vier in Deutschland sozialisierten Kinder. Anstoß dafür soll ein negatives, inzwischen revidiertes Urteil der Arge gewesen sein.
In dem Dorf Meinersen bei Gifhorn leben 75 Flüchtlinge auf engstem Raum und ohne Perspektive. Die grüne Landtagsabgeordnete Polat verlangt eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Diese sei überdies billiger.
Die Verhältnisse im Flüchtlingsheim von Meinersen scheinen skandalös zu sein. Ein Skandal ist aber schon die Sache selbst: dass Menschen an solchen Orten kaserniert werden.
UMWANDLUNG Weil kaum noch Aussiedler kommen, soll das „Grenzdurchgangslager“ Friedland aufgelöst und in eine Landesaufnahmebehörde überführt werden. Auch ein „Erlebnis-Museum“ ist geplant
Nach monatelangen Versprechungen ist die Residenzpflicht für Flüchtlinge in Berlin und Brandenburg gefallen. Flüchtlingsrat befürchtet, dass nicht alle von der neuen Regelung profitieren.
ABSCHIEBEPOLITIK Während die Innenminister in Hamburg konferieren, befassen sie sich nicht mit den Todesfällen in der dortigen Abschiebehaft, beklagen am Rande der Konferenz Flüchtlingsorganisationen
ABSCHIEBEPRAXIS Die Hamburger Ausländerbehörde unter schwarz-grüner Ägide arbeitet bei Abschiebungen kranker Flüchtlinge nach den Prämissen, die im Jahr 2001 der Rechtspopulist Ronald Schill aufstellte
Eine tschetschenische Familie soll abgeschoben werden. Die Behörde wertet die Anwesenheit des Familienvaters in einem gemeinnützigen Kulturverein als Terror-Bekenntnis.
BUHMANN Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) macht sich wenig aus der Kritik an seiner Ausländerpolitik. Doch nun hat die Abschiebung einer Kosovarin einen Entrüstungssturm losgelöst
Das Göttinger Verwaltungsgericht widerspricht dem Bundesamt für Migration: Anerkannten kurdischen Flüchtlingen aus der Türkei dürfe der Schutzstatus nicht im Nachhinein entzogen werden. Eine nochmalige Verfolgung sei nicht auszuschließen