Für Schwangerschaftsabbrüche müssen Frauen oft weite Wege auf sich nehmen – wegen der politischen Lage, komplizierter Verfahren oder schlechter Betreuung.
Die non-binäre Person Maja T. wurde mit Billigung eines Berliner Gerichts nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun beanstandet.