Der Bremer Wagenplatz „Querlenker“ wurde mit Kameras beobachtet. Bremer Behörden hätten sie nicht aufgestellt, sagt der Senat. Bundesbehörden geben keine Auskunft, ob sie ermitteln
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.