Bei „berechtigtem Interesse“ kann die Untervermietung einzelner Zimmer einer Wohnung vom Vermieter nicht untersagt werden. Gefragt werden muss er aber trotzdem
Bei „berechtigtem Interesse“ kann die Untervermietung einzelner Zimmer einer Wohnung vom Vermieter nicht untersagt werden. Gefragt werden muss er aber trotzdem