Das Schleswiger Verwaltungsgericht urteilt: Atomtransport-Blockierer müssen die Kosten für ihre Räumung nicht selbst zahlen. Dabei hatte ihnen der Grenzschutz eine deftige Rechnung gestellt
Das Schleswiger Verwaltungsgericht urteilt: Atomtransport-Blockierer müssen die Kosten für ihre Räumung nicht selbst zahlen. Dabei hatte ihnen der Grenzschutz eine deftige Rechnung gestellt
Das Schleswiger Verwaltungsgericht urteilt: Atomtransport-Blockierer müssen die Kosten für ihre Räumung nicht selbst zahlen. Dabei hatte ihnen der Grenzschutz eine deftige Rechnung gestellt
Das Schleswiger Verwaltungsgericht urteilt: Atomtransport-Blockierer müssen die Kosten für ihre Räumung nicht selbst zahlen. Dabei hatte ihnen der Grenzschutz eine deftige Rechnung gestellt