Im Prozess gegen den früheren SS-Aufseher Anton Malloth übt Münchener Staatsanwalt Kritik an seinen Dortmunder Kollegen. Die Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Verbrechen, in der auch frühere NS-Anhänger arbeiteten, ermittelte oft ergebnislos
BGH erlaubt Internetadressen mit Gattungsbegriffen: „Mitwohnzentrale.de“ ist kein Wettbewerbsverstoß. Rechtmäßigkeit von Domain-grabbing weiterhin ungeklärt
Jahrelang wurde Andrea Klump als wichtiges Mitglied der Roten Armee Fraktion gejagt. Das war eine falsche Spur, wird der Richter heute zugeben. Die Bundesanwaltschaft ist zwar blamiert, aber Klump muss mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte akzeptiert die Verurteilung des ehemaligen DDR-Staatschefs Egon Krenz wegen seiner Verantwortung für die Mauertoten. Die Richter des Europarates sahen keine Rückwirkung von Strafgesetzen
Microsoft wird vielleicht doch nicht zerschlagen. Das Berufungsgericht hat die Teilung des Softwaregiganten in Frage gestellt. Diese war von Richter Thomas P. Jackson angeordnet worden, weil die Firma angeblich ihre Monopolstellung missbraucht
Im Reemtsma-Prozess verlangt die Staatsanwaltschaft für Thomas Drach, den Kopf der Entführerbande, vierzehneinhalb Jahre Haft. Die Forderung des Nebenklägers, ihn nach der Haft in Sicherheitsverwahrung zu nehmen, wird vorerst abgelehnt
Weil ihnen ein Gerichtsurteil gegen den Ausbau der Airbus-Werke in Hamburg nicht passt, setzen die Befürworternun Kläger und Berufungsinstanz unter Druck. Juristisch haben die Airbus-Freunde nur noch wenig Aussichten
Knapp ein halbes Jahr nach dem Tod des sechsjährigen Volkan verurteilt das Hamburger Landgericht den Hundehalter wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Freiheitsstrafe gefordert
Im Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Julius Viel in Ravensburg sagte gestern der Hauptbelastungszeuge aus. Der Verteidiger des 82-Jährigen zweifelt seinen Bericht über die Erschießung von sieben KZ-Häftlingen jedoch an