INTERNET Gesetzentwurf stellt WLAN-Betreiber von Haftung frei – aber nur wenn sie den Zugang verschlüsseln und die Nutzer Gesetzestreue versprechen. Privatleute müssen zudem alle Benutzer namentlich erfassen
Ein geleaktes Papier zeigt: Die EU-Regierungen sind dabei, die Prinzipien der Zweckbindung und der Datensparsamkeit aus der Grundverordnung zu streichen.