INTERNET Gesetzentwurf stellt WLAN-Betreiber von Haftung frei – aber nur wenn sie den Zugang verschlüsseln und die Nutzer Gesetzestreue versprechen. Privatleute müssen zudem alle Benutzer namentlich erfassen
URTEIL 25 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen des Internetkonzerns hat das Landgericht Berlin gekippt – zu vage und eine einseitige Benachteiligung der Nutzer. Google will in Berufung gehen
Anonymität im Netz, mehr Datenschutz, freie Software: Bei ihrem Kernthema ist die Piratenpartei fit. Trotzdem reagiert sie nur schwerfällig auf aktuelle Debatten.