Das Verfassungsgericht hat Gesetze der Länder beanstandet, die eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung von Straftätern ermöglichen. Jetzt muss die rot-grüne Regierung entscheiden, ob sie ein entsprechendes Bundesgesetz erlassen will
Heute wird im Bundeskabinett über Finanzminister Eichels Vorschläge zu einer Amnestie für Steuerflüchtlinge beraten. Ob die Lockmittel aber süß genug sind, ist umstritten
Justizministerin Brigitte Zypries will sexuellen Missbrauch von Kindern generell als Verbrechen bestrafen. Heute debattiert der Bundestag über einen ähnlichen CDU-Antrag
Auf dem Juristentag in Berlin beginnt heute die Diskussion über das Jugendstrafrecht. Bernd-Rüdeger Sonnen, Vorsitzender einer Expertenkommission, stellt ein Reformkonzept vor. Bei Bagatelldelikten sollte die Justiz zivil- statt strafrechtlich reagieren
Geert Mackenroth, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, bevorzugt das Stuttgarter Modell der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Beim Vorschlag der Bundesregierung drohe die Präventivhaft als „Massenphänomen“
Baden-Württemberg bringt Gesetzentwurf in den Bundesrat, wonach Sicherungsverwahrung für Straftäter auch nachträglich angeordnet werden kann. Auch Ersttäter sollen erfasst werden. Rot-Grün weist wahlkampfgemäß eine eigene Initiative vor
Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, zur geplanten Einführung von „alternativen Strafen“: Sanktionen werden effizienter, Gefängnisse könnten um zehn Prozent entlastet werden
Mit Fahrverboten und gemeinnützigen Arbeiten will die Koalition künftig auf einfache Kriminalität reagieren. Die geplante Reform ist kein großer Wurf ■ Von Christian Rath
■ Nach der neuen „Fahrerlaubnisverordnung“ muß jeder Führerscheininhaber, der wegen Drogendelikten aufgefallen ist, zum Idiotentest – auch wenn er nicht berauscht Auto gefahren ist