Ein V-Mann des Verfassungsschutzes spitzelt in Göttingens linker Szene und beteiligt sich an Blockaden beim G20-Gipfel in Hamburg. Beging er Straftaten, müsste ermittelt werden – rechtliche Privilegien besitzt ein V-Mann nicht. Eigentlich
Privatsphäre Die ehemalige Vermieterin ging mit ihrem Generalschlüssel unangekündigt in unsere Wohnung, weil sie sich an der Toilettenspülung störte. Erlaubt ist so ein Verhalten nicht