Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker zum Buback-Mord dürfen von der Bundesanwaltschaft nicht verwendet werden. Innenminister Schäuble gibt die Akten nicht heraus.
Der Verfassungsschutz darf den Vizechef der Linksfraktion Bodo Ramelow nicht mehr überwachen. Kölner Gericht: Kein Grundsatzentscheid über das Beschatten von Linken
Die Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig, entscheidet der Bundesgerichtshof - und attestiert damit Generalbundesanwältin Monika Harms handwerkliche Inkompetenz.
Lange Haftstrafen bekamen die Angeklagten des Al-Qaida-Prozesses in Düsseldorf. Dabei bewegten sich die Ermittler bei der Beweisaufnahme in einer rechtlichen Grauzone.
Nach einer Serie von Brandanschlägen in Hamburg hatten BKA-Beamte vor dem G-8-Gipfel die Post überprüft. Damit verstießen sie gegen die Strafprozessordnung.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem automatisierten Kennzeichenabgleich. Allein in Hessen wurden dieses Jahr eine Million Fahrzeuge überprüft.
Journalisten wurden bei Kontakten zu Antifa-Aktivisten im Norden abgehört, darunter ein Mitarbeiter der taz Nord. Da stecke "kein böser Wille" hinter, behauptet die Bundesanwaltschaft.
Ein breites Bündnis demonstriert gegen Online-Durchsuchungen und Datenspeicherung auf Vorrat. Rund zehntausend Menschen gehen in Berlin auf die Straße.
Wer ein Terrorcamp besucht hat, soll nicht nach Deutschland einreisen dürfen, fordert Volker Bouffier. Doch das Aufenthaltsrecht sieht diese Regelung bereits vor.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäubel streitet mit Justizministerin Zypries über die Online-Durchsuchung. Die SPD wartet derweil auf das Urteil des Verfassungsgerichts.