Urteil II Am Verwaltungsgericht bekommen die Stuttgart-21-Gegner auf ganzer Linie recht. Der Wasserwerfereinsatz war rechtswidrig, die Opfer hoffen auf Schmerzensgeld
Urteil II Am Verwaltungsgericht bekommen die Stuttgart-21-Gegner auf ganzer Linie recht. Der Wasserwerfereinsatz war rechtswidrig, die Opfer hoffen auf Schmerzensgeld
Urteil II Am Verwaltungsgericht bekommen die Stuttgart-21-Gegner auf ganzer Linie recht. Der Wasserwerfereinsatz war rechtswidrig, die Opfer hoffen auf Schmerzensgeld