Der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Hackbusch glaubt dem Kanzler seine Erinnerungslücken im Cum-Ex-Skandal nicht. Nun muss Scholz vor den Ausschuss.
Die Generalstaatsanwaltschaft weist eine Beschwerde gegen Olaf Scholz im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften zurück. Er habe sich nicht strafbar gemacht.
Nehmen die Behörden Hasskriminalität im Netz ernst genug? Nach dem Tod der Ärztin Kellermayr stehen Polizei, Justiz und die Plattformen in der Pflicht.
2020 gab es mehr Partnerschaftsgewalt. Ein eindeutiger Anstieg während der Coronalockdowns zeigte sich aber nicht. Viele Fälle bleiben wohl unentdeckt.