Trotz neuer Gesetzeslage befindet das Landgericht Gießen Kristina Hänel erneut für schuldig. Ihr Vergehen: Die Ärztin informiert im Netz über Schwangerschaftsabbrüche
Trotz neuer Gesetzeslage befindet das Landgericht Gießen Kristina Hänel erneut für schuldig. Ihr Vergehen: Die Ärztin informiert im Netz über Schwangerschaftsabbrüche
Trotz neuer Gesetzeslage befindet das Landgericht Gießen Kristina Hänel erneut für schuldig. Ihr Vergehen: Die Ärztin informiert im Netz über Schwangerschaftsabbrüche
Trotz neuer Gesetzeslage befindet das Landgericht Gießen Kristina Hänel erneut für schuldig. Ihr Vergehen: Die Ärztin informiert im Netz über Schwangerschaftsabbrüche