Mit der „Abwehr“ von Gefahren lässt sich jeder polizeiliche Eingriff rechtfertigen. Dabei ist Prävention von Verbrechen ein nur vermeintlich fortschrittlicher Gedanke
Rechtslage Innerhalb eines Jahres sind zwei verdeckte Ermittlerinnen in der linken Szene Hamburgs nachträglich aufgeflogen. Ihr Einsatz wirft juristisch viele Fragen auf