Die taz Redakteur*innen sind sich an dieser Stelle einig: Rechte Bücher dürfen in den Regalen der Bibliotheken nicht fehlen, sollen ausgeliehen werden und gehören nicht verboten. So einhellig die Haltung, so unterschiedlich die Argumente
Bei den NSU-Ermittlungen ließ die Hamburger Polizei einen Geisterbeschwörer aus dem Iran einfliegen. Der half zwar nicht wirklich weiter, bestätigte aber die fatale Ermittlungshypothese