Viele Erntehelfer aus Osteuropa sind nicht sozialversichert. Juristen sehen darin einen Rechtsbruch. Dennoch lässt es die Deutsche Rentenversicherung zu.
Die Siemensmitarbeiter sind im Warnstreik. Sie kämpfen für kürzere Arbeitszeiten. Eine revolutionäre Forderung in einer auf Effizienz gepolten Gesellschaft.
Silke K. wurde bei einer Beförderung übergangen, obwohl sie viel länger im Betrieb war als der männliche Konkurrent. Doch wie belegt man Diskriminierung?
■ Karlsruhe entscheidet: In Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten gilt weiter einfacher Kündigungsschutz. Nur bei Verstoß gegen „Treu und Glauben“ kann Kündigung kassiert werden
Acht Ostdeutsche waren gegen ihre Kündigungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Gestern gab Karlsruhe fünf Klägern recht. Ex-Unirektor Heinrich Fink blieb erfolglos ■ Aus Karlsruhe Christian Rath