Vier Sicherungsverwahrte haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Sie berufen sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
"Für immer hinter Gitter" gilt für die Sicherungsverwahrung nicht mehr. Doch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts bleiben viele Insassen vorerst in Haft.
Das Gesetz führt einheitliche Mindeststandards für die Abschiebung von Flüchtlingen ein. Abschiebehaft etwa wird zeitlich begrenzt. Linksfraktion und Grüne sind unzufrieden.