Endgültig: Die Razzia beim Hamburger Alternativsender "Freies Sender Kombinat" war verfassungswidrig und die Staatsanwaltschaft hat rechtswidrig gehandelt.
Das Landgericht Hamburg billigt dem Opfer einer rechtswidrigen G 8-Razzia nur eine geringe Entschädigung zu. Justizbehörde hatte die Zahlung jahrelang verweigert.
Eine queere Demonstrantin soll 800 Euro Strafe wegen falscher Verdächtigung zahlen. Sie hatte der Polizei vorgeworfen, sie mit dem Schlagstock geschlagen zu haben.
Udo D. steht vor Gericht, weil er Spenden an den Frauennothilfe-Verein Hatun & Can verprasst haben soll. Sein Anwalt sucht die Schuld bei RTL, gekauften Zeugen und der Konkurrenz.
Das Einklagen von Studienplätzen hat angesichts der um sich greifenden Numerus-Clausus-Regelungen deutlich zugenommen. Den Erfolg solcher Klagen einzuschätzen, ist allerdings mindestens so kompliziert wie das deutsche Hochschulrecht selbst