Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wollen gegen das Gesetz klagen. Die Unions-Länder müssten mindestens fünf der acht RichterInnen im zuständigen Zweiten Senat auf ihre Seite ziehen
Nach Auffassung des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt könnten die Rechtsvertreter der Partei die 500-seitige Akte mit den Verbotsgründen mühelos auseinander nehmen