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Die Staatsregierung hat sich verrechnet. Abtreibungskliniken dürfen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorerst weiter betrieben werden. Dabei hatten die Bayern den Gesetzestext in Karlsruhe entliehen Aus Karlsruhe Christian Rath
25.6.1997
■ Ein Junge sieht gern die Horrorfilmreihe "Freitag, der 13.". Er verkleidet sich als "Jason", eine Figur der Reihe, und verletzt seine Cousine mit Axthieben schwer. Ist sein Onkel, der ihm die Videofilme besorgte, juristisch mitschuldig?
F
15.1.1997