Keinen Einbrecher laufen lassen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum zweiten Mal das Urteil gegen einen Polizisten aufgehoben, der einen flüchtenden Einbrecher durch einen Schuss in den Rücken tötete. Nicht das erste Mal, dass sich der so genannte „Hamburger Senat“ des BGH eine Auseinandersetzung mit Hamburger Gerichten liefert
29.3.2008