Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.
Die zwölf VerkehrsstadträtInnen wollen potenzielle Gefahrenstellen entschärfen dürfen – bevor es zu Unfällen kommt. Dafür braucht es eine Rechtsreform.