Patienten können bei Ärztepfusch den Mediziner wechseln, sagt das Bundessozialgericht. Eine Krankenkasse in Hamburg stellt diesen Grundsatz nun im Fall einer Zahnarztpatientin mit verpfuschten Kronen vor Gericht in Frage
Der Prozess um einen Todesraser vor dem Hamburger Landgericht wirft bei Beteiligten und Beobachtern die Frage auf, wie weit ein Verteidiger gehen darf. Gibt es eine moralische Grenze für das Abwenden von Strafe?
Patienten können bei Ärztepfusch den Mediziner wechseln, sagt das Bundessozialgericht. Eine Krankenkasse in Hamburg stellt diesen Grundsatz nun im Fall einer Zahnarztpatientin mit verpfuschten Kronen vor Gericht in Frage
Der Prozess um einen Todesraser vor dem Hamburger Landgericht wirft bei Beteiligten und Beobachtern die Frage auf, wie weit ein Verteidiger gehen darf. Gibt es eine moralische Grenze für das Abwenden von Strafe?
Patienten können bei Ärztepfusch den Mediziner wechseln, sagt das Bundessozialgericht. Eine Krankenkasse in Hamburg stellt diesen Grundsatz nun im Fall einer Zahnarztpatientin mit verpfuschten Kronen vor Gericht in Frage
Der Prozess um einen Todesraser vor dem Hamburger Landgericht wirft bei Beteiligten und Beobachtern die Frage auf, wie weit ein Verteidiger gehen darf. Gibt es eine moralische Grenze für das Abwenden von Strafe?
Patienten können bei Ärztepfusch den Mediziner wechseln, sagt das Bundessozialgericht. Eine Krankenkasse in Hamburg stellt diesen Grundsatz nun im Fall einer Zahnarztpatientin mit verpfuschten Kronen vor Gericht in Frage
Der Prozess um einen Todesraser vor dem Hamburger Landgericht wirft bei Beteiligten und Beobachtern die Frage auf, wie weit ein Verteidiger gehen darf. Gibt es eine moralische Grenze für das Abwenden von Strafe?