Zwei ErzieherInnen stehen vor Gericht, weil ein behindertes Kind ihrer Gruppe weglief und vor die U-Bahn fiel. Staatsanwalt fordert Geldstrafe, die Verteidigung Freispruch
Hamburgs älteste Kindertagesstätte feiert 150-jähriges Jubiläum: In der „Kinderbewahr-Anstalt“ gab es früher Brot- und Wassersuppe für Ältere und eingeweichten Zwieback für die Kleinen. Alles „in luftigen Räumen“ und im Sommer „bei günstiger Witterung auch im Garten“
Nach sechs Monaten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz: Wohin bloß mit dem Kind? In die Krippe, zur Tagesmutter oder lieber doch im Buggy durchs Einkaufszentrum schieben? ■ Von Kaija Kutter