Fremdes Geld verschenkt man nicht
Vor fünf Jahren begannen die strafrechtlichen Ermittlungen wegen dubioser Spendegeschenke gegen den Diepholzer Landvolk-Boss Lothar L. Das Landgericht Verden hat ihn jetzt wegen einfacher Untreue verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht
17.1.2018