Die kommunale Klinikholding überlegt, die Geburtshilfe komplett ins Klinikum Mitte zu verlegen, wo man sie 2012 geschlossen hatte. Allerdings reicht der Platz im Neubau dafür wohl nicht aus
Oberverwaltungsgericht setzt ein Detail der Corona-Verordnung aus: Ab wann Kinder in den Schulen Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen, war darin zu unverständlich bestimmt, um als Recht zu gelten
Die kommunale Klinikholding überlegt, die Geburtshilfe komplett ins Klinikum Mitte zu verlegen, wo man sie 2012 geschlossen hatte. Allerdings reicht der Platz im Neubau dafür wohl nicht aus
Oberverwaltungsgericht setzt ein Detail der Corona-Verordnung aus: Ab wann Kinder in den Schulen Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen, war darin zu unverständlich bestimmt, um als Recht zu gelten
Die kommunale Klinikholding überlegt, die Geburtshilfe komplett ins Klinikum Mitte zu verlegen, wo man sie 2012 geschlossen hatte. Allerdings reicht der Platz im Neubau dafür wohl nicht aus
Oberverwaltungsgericht setzt ein Detail der Corona-Verordnung aus: Ab wann Kinder in den Schulen Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen, war darin zu unverständlich bestimmt, um als Recht zu gelten