Die Arbeitssenatorin hat Recht: Es muss endlich mal geklärt werden, was ein „gesamtstädtisches Interesse“ ist, das offene Kaufhäuser am Sonntag rechtfertigt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ignoriert leider, dass eine Stadt umso mehr Ruhezeiten braucht, je größer, hektischer und touristenreicher sie ist.