Die Koalition will sich im Abgeordnetenhaus nicht festlegen, wie sie bei der Abstimmung über den EU-Reformvertrag im Bundesrat votieren wird. Die Linkspartei ist strikt dagegen, die SPD laviert. Die Opposition ist empört.
Am Wahlsonntag stimmen die Berliner auch über eine Verfassungsänderung ab, die Volksbegehren und -entscheide neu regelt. Aber worum geht es bei der Reform? Einige Antworten auf letzte Fragen
Der Landesverfassungsgerichtshof erklärt das Volksbegehren zum Bankenskandal für unzulässig. Begründung: Es verletze das Budgetrecht des Parlaments. Die Banken-Bürgerinitiative ist sauer
Dachte sich Finanzsenator Sarrazin – und wollte dem Parlament nur alle zwei Jahre eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen. Das Landesverfassungsgericht hat jetzt anders entschieden: Die jährliche Information ist in Zukunft Pflicht
Auch in Berlin wurde am Sonntag über die EU-Verfassung abgestimmt. 2.209 Exilfranzosen gaben ihre Stimme ab, mehr als drei Viertel votierten dafür. Der Grund: Franzosen im Ausland sind wesentlich europafreundlicher
Für den rot-roten Senat gibt es in den nächsten Monaten nichts zu gewinnen, aber viel zu verlieren. Fünf Entscheidungen stehen an, die zentrale Projekte und Figuren der Koalition kippen können
Die Kita-Diskussion: hysterisch. Die Wirtschaftsförderung: überausgestattet. Die Arbeitsmarktpolitik: wie in Moskau. FDP-Fraktionschef Martin Lindner bezeichnet Senatspolitik als völligen Kokolores
■ Ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bringt den CDU-Abgeordneten und Gehag-Vorständler Simon in Bedrängnis: Muß er doch auf sein Mandat verzichten?