Eine längerfristige, geplante geschlossene Unterbringung von Jugendlichen aus Gründen der Erziehung hält der Erziehungs- und Rechtswissenschaftler Thomas Trenczek für nicht zulässig. Das gehe nur, wenn die Jugendlichen sich in extremer Weise selbst oder andere gefährdeten
Menschen in Sicherungsverwahrung kennen sich mit dem Warten aus. Sie haben ihre Strafe im Gefängnis verbüßt und bleiben doch eingesperrt – unter Umständen für immer. Ein System mit Widersprüchen.
Bis Ende des Jahres müssen alle Länder eine Gesetzesgrundlage für den Jugendstrafvollzug beschließen. Jugendhilfe-Experten haben einen Normen-Katalog erarbeitet. Ein Gespräch mit dem Co-Autor Helmut Pollähne
Mit einer Ausstellung in der Kulturbrauerei wollen 24 Künstler die Forderung nach einer Freilassung der RAF-Gefangenen unterstützen. Die Objekte selbst beschäftigen sich allerdings nicht mit der Geschichte des Terrorismus in der Bundesrepublik